Antrag auf Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern
Eine Beurlaubung von Schülern kann nur in Ausnahmefällen erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft bei bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer, bei über zwei Tagen ausschließlich die Schulleitung. Der Antrag ist vorab ausgefüllt im Sekretariat abzugeben. Eine Beurlaubung zur Ferienverlängerung wird grundsätzlich abgelehnt.
Antrag auf Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Berufsschule
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